Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der P. De Zanet & Co AG (nachfolgend „Firma“) und dem Kunden. Sie sind integrierender Bestandteil der vertraglichen Abmachungen zwischen der Firma und dem Kunden, soweit im Vertrag keine Abweichungen davon vorgesehen sind. Änderungen oder Ergänzungen der AGB in Einzelverträgen bedürften der schriftlichen Übereinkunft der Parteien.
  2. Angebote
    Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten etc. erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die Firma ist nur an Angebote gebunden, die direkt an den Kunden gerichtet sind. Verbindliche Angebote erfolgen immer schriftlich und sind 60 Tage gültig, vorbehältlich Anpassungen Währungskurse und Containerraten.
  3. Preise
    Die Preise verstehen sich exkl. MWST, sofern nicht anders vermerkt. Die Firma behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit und ohne besondere Anzeige zu ändern.
  4. Lieferbedingungnen
    Nutzen und Gefahr gehen mit Auslieferung der Ware ab unserem Werk auf den Kunden über, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Dies gilt auch für die Lieferungen, die franko erfolgen.
  5. Lieferfristen
    Die Lieferfristen sind ungefähre Angaben und unverbindlich. Die Lieferfristen werden ab Eingang der vollständigen Werkliste gerechnet. In Fällen höherer Gewalt (Stromausfall, widrige Witterungsbedingungen, Streik, Betriebsstörungen, Lieferverzug eines Zulieferers etc.) ist die Firma berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern oder die Lieferung zu stornieren. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Überschreitung der Lieferfrist sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  6. Abholung
    Warenbestellungen müssen innerhalb 60 Tagen nach Avisierung durch den Kunden abgeholt werden. Nicht abgeholte Warenbestellungen werden zu 100% verrechnet. Für nicht abgeholte Waren wird ab dem 61. Tag eine Lagergebühr pro angefangenen Monat wie folgt in Rechnung gestellt:
    1 – 5 Paletten CHF 50.-/ Monat
    5 – 10 Paletten CHF 100.- / Monat
    10 – 15 Paletten CHF 200.- / Monat
  7. Zahlungenskonditionen
    Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto, in der in der Rechnung angegebenen Währung. Bankspesen jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle einer Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Firma ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu handelsüblichen Konditionen zu verlangen. Die Firma ist zudem berechtigt, bei Verzug des Kunden weitere Lieferungen zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist. Leistet der Kunde keine Zahlung, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Sämtliche Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma. Die Firma ist ermächtigt, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf Kosten des Kunden einseitig zu veranlassen. Die Installation, Bearbeitung und der Wiederverkauf nicht vollständig bezahlter Ware kann nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma erfolgen.
  9. Gewährleistung/Mängel
    Die Ware muss sofort nach Erhalt durch den Kunden kontrolliert werden und Mängelrügen müssen schriftlich innert 8 Tagen bei der Firma geltend gemacht werden. Die Mängel müssen genau bezeichnet werden. Beanstandete Ware darf nicht versetzt oder entsorgt werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zu Lasten des Kunden.

    Bei rechtzeitiger Mängelrüge wird die beanstandete Ware ersetzt. Für ersetzte Ware leistet die Firma Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden), sind ausgeschlossen.

    Struktur- und Farbabweichungen sowie mögliche Ausblühungen oder Rostentwicklung gegenüber abgegebenen Mustern stellen keinen Sachmangel dar, da solche Abweichungen naturbedingte Eigenheiten des Materials sind (vgl. Merkblatt NVS [Natursteinverband Schweiz] Januar 2011(EN1468, EN12057, EN12059).

    Bei unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden selber oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher Wartung, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen ist jede Haftung der Firma ausgeschlossen.

    Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.

  10. Retouren
    Ausnahmsweise werde Steine in ungeöffneten Verpackungen zu 80 % franko unser Lager zurückgenommen. Einzelplatten, Sonderanfertigungen und Nicht-Lagerartikel können nicht retourniert werden. Rücknahmepflicht besteht nicht.
  11. Plan arbeiten
    Für alle Arbeiten nach Plan, sowie spezielle Bearbeitung, bitte Pläne einsenden und Preise einholen. Bei vorgeschriebenen Mass- und Planarbeiten gelten entsprechende Zuschläge.
  12. Aussortierung
    Aussortieren von Platten, Pflastersteine etc. nach Farbe, Dicke, Struktur, Grösse, ist grundsätzlich nicht möglich.
  13. VSS-NORM 640 485B
    Nicht alle im Handel erhältlichen Pflastersteine erfüllen die Massanforderungen der VSS-Norm 640 485b.
  14. Material Ergiebigkeit
    Bei einigen Materialien kann wegen des langen Transportweges und des mehrmaligen Umladens mit Ladegeräten ein gewisser Anteil gebrochener Steine resp. Schutt vorhanden sein. Massgebend ist die angegeben Ergiebigkeit (m2 per To.).
  15. Anwedbares Recht und Gerichtsstand
    Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Firma und dem Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.

    Wir nehmen an, dass unsere Lieferungen an Fachbetriebe erfolgen und somit Toleranzen der Natursteine (Farbe, Struktur, Masse Bearbeitung) sowie Versetzrichtlinien bekannt sind.

    Uznach, 17. Dezember 2014

    P. De Zanet & Co. AG
    Natursteine,
    8730 Uznach

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